Deutschlands Düngeverordnung (DÜV) in FARMDOK – Teil II

05.02.2019, aprankl

Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz

Seit 1. Juni 2017 ist die neue Düngeverordnung in Deutschland nun schon in Kraft. In Teil I dieser Blog Reihe, wurden bereits die Herausforderungen wie die Ermittlung des Düngebedarfs, die 170 kg/ha Stickstoffobergrenze sowie die Ermittlung der Mindestlagerkapazität für Wirtschaftsdünger beschrieben und die dafür entwickelten FARMDOK Lösungen vorgestellt.

In Part II werden nun die großen Brocken der neuen Düngeverordnung (in Kraft seit 1. Juni 2017) behandelt – Nährstoffvergleich und Stoffstrombilanz! FARMDOK unterstützt Sie auch bei der Bewältigung dieser gesetzlichen Anforderungen. Wie erfahren Sie in Punkt 4. und 5.

  1. Ermittlung des Düngebedarfs (siehe Teil I)
  2. Mindestlagerkapazität für Wirtschaftsdünger (siehe Teil I)
  3. Prüfung der 170 kg/ha Stickstoffobergrenze (siehe Teil I)
  4. Nährstoffvergleich
  5. Stoffstrombilanz

Nährstoffvergleich

Mit der Ausnahme von kleinen Betrieben ist jeder Betriebsinhaber, der wesentliche Nährstoffmengen auf einen Schlag ausbringt, verpflichtet eine jährliche Nährstoffbilanz (spätestens bis 31. März für das vergangene Jahr) zu erstellen. Der Nährstoffvergleich (DüV §8) stellt die Zu- und Abfuhr von Stickstoff und Phosphor auf die landwirtschaftlich genutzten Flächen (Feld-Stall-Ansatz) gegenüber.

Die auf den Schlägen zu- und abgeführten Nährstoffmengen werden im FARMDOK Nährstoffvergleich, aus den gebuchten Maßnahmen (z.B. bei der Düngung aufgebrachte oder mit der Ernte abtransportierte Nährstoffe) automatisch ermittelt. Nährstoffe aus tierischen Wirtschaftsdünger werden alternativ aus dem Tierbestand (anhand von Durchschnittswerten lt. Düngeverordnung) berechnet.

Die Stickstofffixierung aus der Luft durch Leguminosen berechnet FARMDOK wahlweise aus den Erntemaßnahmen oder auf Basis von Durchschnittserträgen der im Anbauplan eingetragenen Kulturen.

Da die Ermittlung geernteter Grobfuttermengen (Grünland, Feldfutter, Silomais, etc.) üblicherweise mit größerem Aufwand verbunden ist, ist lt. Düngeverordnung die dabei abgeführte Nährstoffmenge durch die Nährstoffaufnahme der Tiere am Betrieb sowie zu- und abgegebenen Futtermengen zu ermitteln. Diese Plausibilisierung erfolgt in FARMDOK automatisch durch die Eingabe des Tierbestandes.

Somit kann ein Nährstoffvergleich für die vergangene Periode in FARMDOK schnell und unkompliziert erledigt werden. Natürlich sind Ergänzungen und Anpassungen an die betrieblichen Gegebenheiten jederzeit möglich.

Ein Auszug des FARMDOK-Nährstoffvergleichs ist unten ersichtlich. Im Registerblatt „Nährstoffvergleichs“ werden die Ergebnisse der aktuellen Bilanz je Hektar und für den gesamten Betrieb ausgegeben. In der Tabelle „Vergleich der letzten Jahre“ wird der für eine mögliche Kontrolle relevante Wert (Durchschnitt) berechnet.

Stoffstrombilanz

Die Stoffstrombilanz ist ein Vergleich der Nährstoffzu- und -abgänge am Betrieb (Hof-Tor-Ansatz). Entsprechend der Stoffstrombilanzverordnung (§6) ist eine solche Bilanz bis spätestens 6 Monate nach Ablauf des gewählten Bezugsjahres zu erstellen. Betriebe mit mehr als 50 Großvieheinheiten je Betrieb oder mit mehr als 30 Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche (Tierbesatzdichte größer 2,5 GV pro ha) sind zur Erstellung einer Stoffstrombilanz verpflichtet (§1). Ebenso Betriebe, die eine Biogasanlage unterhalten und mit einem viehhaltenden Betrieb in einem funktionalen Zusammenhang stehen.

Nach dem gleichen Prinzip wie im Nährstoffvergleich wird die Stoffstrombilanz in FARMDOK auf Knopfdruck erstellt. Die Nährstoffmengen werden aus den Zu- und Abgangsbuchungen im Lager ermittelt. Düngemaßnahmen aus dem Lager entnommener Mengen finden in der Stoffstrombilanz keine Berücksichtigung, da es sich dabei nicht um einen Nährstoffabgang vom Betrieb im Sinne der Stoffstrombilanz handelt.

Die Stickstofffixierung aus der Luft durch Leguminosen wird gleich wie im Nährstoffvergleich wahlweise aus den Erntemaßnahmen oder auf Basis von Durchschnittserträgen der im Anbauplan eingetragenen Kulturen berechnet. Zu- und Abgänge von Tieren oder tierischen Erzeugnissen werden direkt in der Stoffstrombilanz gepflegt.

Der Auszug unten zeigt eine in FARMDOK erstellte Stoffstrombilanz. Auch hier werden im Registerblatt „Stoffstrombilanz“ die Ergebnisse der aktuellen Bilanz je Hektar und für den gesamten Betrieb ausgegeben. Relevant für eine mögliche Kontrolle sind die Ergebnisse (Durchschnitt) der Tabelle „Vergleich der letzten Jahre“.

FARMDOK bietet auch die Funktion zur Ermittlung des Düngebedarfs, die 170 kg/ha Stickstoffobergrenze sowie die Ermittlung der Mindestlagerkapazität. Mehr dazu lesen Sie hier: Deutschlands DÜV in FARMDOK – Teil I

 

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Bei weiteren Fragen wenden Sie sich gerne per E-Mail an den FARMDOK Support (support@farmdok.com)