Allgemeine Geschäftsbedingungen

für den Verkauf und die Lieferung von
Organisations- und Programmierleistungen,
Werknutzungsbewilligungen von Softwareprodukten und
Bereitstellung von SaaS-Lösungen

 

1. Geltung der AGB

Farmdok bietet auf der Plattform www.farmdok.com sowie über mobile Anwendungen Services auf Basis dieser AGB an. Mit der Registrierung akzeptiert der Nutzer ausdrücklich diese AGB sowie alle weiteren Vereinbarungen, auf die darin gegebenenfalls Bezug genommen wird.

 

Die AGB gelten für alle zwischen der Farmdok GmbH (im Folgenden Farmdok oder Auftrag-nehmer) und individuellen oder juristischen Personen (im Weiteren Kunde, Nutzer oder Auftraggeber) geschlossenen Rechtsgeschäfte und Vereinbarungen.

 

Alle individuellen Verträge und Vereinbarungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von Farmdok schriftlich und firmengemäß gezeichnet werden und verpflichten nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenem Umfang. Einkaufsbedingungen des Kunden oder Auf-traggebers bzw. Kunden werden für das gegenständliche Rechtsgeschäft und die gesamte Geschäftsbeziehung hiermit ausgeschlossen.

 

2. Leistung und Prüfung

Gegenstand eines Auftrages kann sein:

  • Ausarbeitung von Organisationskonzepten
  • Global- und Detailanalysen
  • Erstellung von Individualprogrammen
  • Lieferung von Bibliotheks- (Standard-)Programmen
  • Erwerb von Nutzungsberechtigungen für Softwareprodukte
  • Erwerb von Werknutzungsbewilligungen
  • Mitwirkung bei der Inbetriebnahme (Umstellungsunterstützung)
  • Telefonische Beratung
  • Programmwartung
  • Erstellung von Programmträgern
  • Sonstige Dienstleistungen

 

Die Ausarbeitung individueller Organisationskonzepte und Programme erfolgt nach Art und Umfang der vom Auftraggeber vollständig zur Verfügung gestellten bindenden Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel. Dazu zählen auch praxisgerechte Testdaten sowie Testmöglichkeiten in ausreichendem Ausmaß, die der Auftraggeber zeitgerecht, in der Normalarbeitszeit und auf seine Kosten zur Verfügung stellt. Wird vom Auftraggeber bereits auf der zum Test zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet, liegt die Verantwortung für die Sicherung der Echtdaten beim Auftraggeber.

 

Grundlage für die Erstellung von Individualprogrammen ist die schriftliche Leistungsbeschreibung, die der Auftragnehmer gegen Kostenberechnung aufgrund der ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen und Informationen ausarbeitet bzw. der Auftraggeber zur Verfügung stellt. Diese Leistungsbeschreibung ist vom Auftraggeber auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu überprüfen und mit seinem Zustimmungsvermerk zu versehen. Später auftretende Änderungswünsche können zu gesonderten Termin- und Preisvereinbarungen führen.

 

Bei Bestellung von Bibliotheks-(Standard-)Programmen bestätigt der Auftraggeber mit der Bestellung die Kenntnis des Leistungsumfanges der bestellten Programme.

 

Sollte sich im Zuge der Arbeiten herausstellen, dass die Ausführung des Auftrages gemäß Leistungsbeschreibung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist, ist der Auftragnehmer verpflichtet, dies dem Auftraggeber sofort anzuzeigen. Ändert der Auftraggeber die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend bzw. schafft die Voraussetzung, dass eine Ausführung möglich wird, kann der Auftragnehmer die Ausführung ablehnen. Ist die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Versäumnisses des Auftraggebers oder einer nachträglichen Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Auftraggeber, ist der Auftragnehmer berechtigt, – 3 – vom Auftrag zurückzutreten. Die bis dahin für die Tätigkeit des Auftragnehmers angefallenen Kosten und Spesen sowie allfällige Abbaukosten sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

 

Ein Versand von Programmträgern, Dokumentationen und Leistungsbeschreibungen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Darüber hinaus vom Auftraggeber gewünschte Schulung und Erklärungen werden gesondert in Rechnung gestellt. Versicherungen erfolgen nur auf Wunsch des Auftraggebers.

 

Ausdrücklich weisen wir daraufhin, dass eine barrierefreie Ausgestaltung (von Websites) iSd Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz – BGStG) nicht im Angebot enthalten ist, sofern diese nicht gesondert/ individuell vom Auftraggeber angefordert wurde. Sollte die barrierefreie Ausgestaltung nicht vereinbart worden sein, so obliegt dem Auftraggeber die Überprüfung der Leistung auf ihre Zulässigkeit im Hinblick auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz durchzuführen. Ebenso hat der Auftraggeber von ihm bereit gestellte Inhalte auf ihre rechtliche, insbesondere wettbewerbs-, marken-, urheber- und verwaltungsrechtliche Zulässigkeit zu überprüfen. Der Auftragnehmer haftet im Falle leichter Fahrlässigkeit oder nach Erfüllung einer allfälligen Warnpflicht gegenüber dem Kunden nicht für die rechtliche Zulässigkeit von Inhalten, wenn diese vom Kunden vorgegeben wurden.

 

3. Preise, Steuern und Gebühren

Alle Preise gelten nur für den vorliegenden Auftrag. Die genannten Preise verstehen sich ab Geschäftssitz bzw. -stelle des Auftragnehmers. Die Kosten von Programmträgern (z.B. CD’s, Magnetbänder, Magnetplatten, Floppy Disks, Streamer Tapes, Magnetbandkassetten usw.) sowie allfällige Vertragsgebühren werden gesondert in Rechnung gestellt.

 

Bei Bibliotheks- (Standard)-Programmen gelten die am Tag der Lieferung gültigen Listenpreise. Bei allen anderen Dienstleistungen (Organisationsberatung, Programmierung, Einschulung, Umstellungsunterstützung, telefonische Beratung usw.) wird der Arbeitsaufwand zu den am Tag der Leistungserbringung gültigen Sätzen verrechnet. Abweichungen von einem dem Vertragspreis zugrundeliegenden Zeitaufwand, der nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, wird nach tatsächlichem Anfall berechnet.

 

Die Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden dem Auftraggeber gesondert nach den jeweils gültigen Sätzen in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.

 

4. Liefertermin

Der Auftragnehmer ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten.

 

Die angestrebten Erfüllungstermine können nur dann eingehalten werden, wenn der Auftraggeber zu den vom Auftragnehmer angegebenen Terminen alle notwendigen Arbeiten und Unterlagen vollständig, insbesondere die von ihm akzeptierte Leistungsbeschreibung lt. Punkt 2.3. zur Verfügung stellt und seiner Mitwirkungsverpflichtung im erforderlichen Ausmaß nachkommt. Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen, sind vom Auftragnehmer nicht zu vertreten und können zum Verzug des Auftrags führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

 

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten bzw. Programme umfassen, ist der Auftragnehmer berechtigt, Teillieferungen durchzuführen bzw. Teilrechnungen zu legen.

 

5. Zahlung

Für die Nutzung entgeltlicher Online-Services von Farmdok ist die Gebühr jährlich zahlbar, sofern keine andere Vereinbarung mit dem Kunden besteht.  Der Kunde stimmt bei erstmaligem Kauf und damit der Akzeptanz der allgemeinen Geschäftsbedingungen von Farmdok ausdrücklich zu, dass die anfallende Gebühr folgender Jahre ohne erneute explizite Beauftragung, über das gewählte Zahlungsmittel (Kreditkarte oder Lastschriftverfahren) eingezogen wird (Abonnement). Der Kunde wird vor Einleitung der Zahlungsabwicklung auf elektronischem Weg explizit auf den Einzug der Gebühr hingewiesen und erhält damit die Möglichkeit den zwischen Farmdok und dem Kunden bestehenden Vertrag zu kündigen, damit erlischt das Recht von Farmdok zum Einzug der Gebühr.

 

Der Kunde kann den Kaufpreis per Kreditkarte oder Lastschriftverfahren zahlen. Bis zur Voll-ständigen Bezahlung behält sich Farmdok das Recht vor, bereits ausgestellte Zugänge wieder zu sperren und ausgestellte Lizenzen zu stornieren.

 

Lastschriftverfahren: Im Falle einer vom Kunden zu vertretenden Rücklastschrift erhebt Farmdok einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von EUR 3,00 (“Rücklastschriftentgelt”). Der Kunde kann nachweisen, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder wesentlich niedriger ist als die Pauschale.

 

Bei individuell mit Farmdok vereinbarten Zahlungsmethoden sind die von Farmdok gelegten Rechnungen inklusive Umsatzsteuer bis spätestens 14 Tage ab Fakturenerhalt ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar. Für Teilrechnungen gelten die für den Gesamtauftrag festgelegten Zahlungsbedingungen analog.

 

Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten (z.B. Programme und/oder Schulungen, Realisierungen in Teilschritten) umfassen, ist Farmdok berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung Rechnung zu legen.

 

Die Einhaltung der vereinbarten Zahlungstermine bildet eine wesentliche Bedingung für die Durchführung der Lieferung bzw. Vertragserfüllung durch den Auftragnehmer. Die Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungen berechtigen Farmdok, die laufenden Arbeiten einzustel-len und vom Vertrag zurückzutreten. Alle damit verbundenen Kosten sowie der Gewinnent-gang sind vom Kunden zu tragen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen im banküblichen Ausmaß verrechnet. Bei Nichteinhaltung zweier Raten bei Teilzahlungen ist der Auftragnehmer berechtigt, Terminverlust in Kraft treten zu lassen und übergebene Akzepte fällig zu stellen.

 

Der Kunde ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Ga-rantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurück zu halten.

 

6. Urheberrecht und Nutzung

Unter der Voraussetzung der Einhaltung dieser Nutzungsbedingungen und etwaiger anwendbarer Servicebedingungen sowie der Bezahlung anfallender Gebühren gewährt Ihnen Farmdok ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht die Software oder den Service für die im Vertrag spezifizierte Hardware und im Ausmaß der erworbenen Anzahl an Lizenzen für die gleichzeitige Nutzung auf mehreren Arbeitsplätzen zu verwenden, sowie sämtliche auf der Grundlage des Vertrages des Auftragnehmers erstellten Arbeitsergebnisse zum eigenen, internen Gebrauch zu nutzen. Das Nutzungsrecht ist entsprechend dem entrichteten Nutzungsentgelt zeitlich beschränkt, wird jedoch mit jeder geleisteten Zahlung automatisch verlängert. Zum Ablauf jeder Nutzungsperiode besteht ein beidseitiges Recht durch schriftliche Verständigung den Vertrag zu Kündigen. Sämtliche sonstige Rechte verbleiben bei Farmdok. Durch die Mitwirkung des Nutzers bzw. Kunden bei der Herstellung der Software werden keine Rechte über die im gegenständlichen Vertrag festgelegte Nutzung erworben. Jede Verletzung der Urheberrechte des Auftragnehmers zieht Schadenersatzansprüche nach sich, wobei in einem solchen Fall volle Genugtuung zu leisten ist.

 

Farmdok und seine Lizenzgeber, Lieferanten, Herausgeber, Rechteinhaber oder andere Anbieter von Inhalten behalten sich alle Rechte vor, die Ihnen nicht ausdrücklich in diesen Nutzungsbedingungen oder in den Servicebedingungen gewährt werden. Kein Farmdok Service noch irgendwelche Teile davon dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung reproduziert, vervielfältigt, kopiert, verkauft, weiterverkauft oder anderweitig zu kommerziellen Zwecken genutzt werden.

 

Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung keine Frame oder Frame-Techniken verwenden, um urheberrechtlich geschützten Informationen (wie Text, Listen, Seitenlayout oder Form) von Farmdok anzufügen. Sie dürfen die Farmdok Services nicht missbräuchlich verwenden. Sie dürfen die Farmdok Services nur im gesetzlich erlaubten Rahmen verwenden. Die durch Farmdok gewährten Nutzungsrechte erlöschen, wenn Sie diese Nut-zungsbedingungen oder die Servicebedingungen nicht einhalten.

 

Sie dürfen ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Teile eines Farmdok Services systematisch extrahieren und/oder wiederverwenden. Insbesondere dürfen Sie ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Farmdok kein Data Mining, keine Robots oder ähnliche Datensammel- und Extraktionsprogramme einsetzen, um irgendwelche wesentlichen Teile eines Farmdok Services zur Wiederverwendung zu extrahieren (gleichgültig ob einmalig oder mehrfach). Sie dürfen ferner ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Farmdok keine eigene Datenbank herstellen und/oder veröffentlichen, die wesentliche Teile eines Farmdok Services beinhaltet.

 

Die Anfertigung von Kopien für Archiv- und Datensicherungszwecke ist Ihnen unter der Bedingung gestattet, dass in der Software kein ausdrückliches Verbot des Lizenzgebers oder Dritter enthalten ist, und dass sämtliche Copyright- und Eigentumsvermerke in diese Kopien unverändert mit übertragen werden.

 

Wird dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist (z.B. Standardsoftware von Microsoft), so richtet sich die Einräumung des Nutzungsrechts nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).

 

7. Rücktrittsrecht

Sie haben das Recht, von diesem Vertrag innerhalb von 14 Tagen ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter erstmalig die gewählten Zugangsdaten (User, Passwort) verwendet haben, um sich an Farmdok (www.farmdok.com oder Farmdok mobile App) an-zumelden, ohne Angabe von Gründen zurückzutreten.

 

Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigem Handeln von Farmdok ist der Kunde berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Vertrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb der angemessenen Nachfrist die vereinbarte Leistung in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und dem Kunden daran kein Verschulden trifft.

 

Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeit von Farmdok liegen, entbinden Farmdok von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferzeit.

 

Stornierungen durch den Kunden, welche weder gesetzlich vorgesehen bzw. gerechtfertigt sind, sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Farmdok möglich. Ist Farmdok mit einem Storno einverstanden, so hat er das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufe-nen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.

 

8. Konto & Zugang

Wenn Sie einen Farmdok Service nutzen, sind Sie für die Sicherstellung der Vertraulichkeit Ihres Kontos und Passworts und für die Beschränkung des Zugangs zu Ihrem Computer und Ihren mobilen Geräten verantwortlich und soweit unter anwendbarem Recht zulässig, erklären Sie sich damit einverstanden, für alle Aktivitäten verantwortlich zu sein, die über Ihr Konto oder Passwort vorgenommen werden. Sie sollten alle erforderlichen Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass Ihr Passwort geheim gehalten und sicher aufbewahrt wird und Sie sollten uns unverzüglich informieren, wenn Sie Anlass zur Sorge haben, dass ein Dritter Kenntnis von Ihrem Passwort erlangt hat oder das Passwort unautorisiert genutzt wird oder dies wahrscheinlich ist.

 

Wir behalten uns das Recht vor, Ihnen Services auf der Webseite vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern, wenn Sie gegen anwendbare Gesetze, diese Nutzungsbedingungen oder andere anwendbaren Vertragsbedingungen oder Richtlinien verstoßen.

 

Nach Kündigung der Vertragsvereinbarung zwischen Farmdok und dem Kunden durch den Kunden, erhält der Kunde eine kostenfreie Lizenz, die es Ihm ermöglicht auf bereits erfasste bzw. bestehende Kundendaten Einsicht zu nehmen.

 

9. Gewährleistung, Wartung, Änderungen

Farmdok gewährleistet, dass die Software die in der verfügbaren Dokumentation beschriebenen Funktionen erfüllt, sofern die Software entsprechend der empfohlenen Weise bedient wird.

 

Voraussetzung für eine Fehlerbeseitigung sind, dass der Nutzer den Fehler ausreichend in einer Fehlermeldung beschreibt und diese für Farmdok bestimmbar ist; der Nutzer/Kunde Farmdok alle für die Fehlerbeseitigung erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellt; der Nutzer/Kunde oder ein ihm zurechenbarer Dritter keine Eingriffe in die Software vorgenommen hat; die Software unter den bestimmungsmäßigen Betriebsbedingungen entsprechend der Dokumentation betrieben wird.

 

Im Falle der Gewährleistung hat Verbesserung jedenfalls Vorrang vor Preisminderung oder Wandlung. Bei gerechtfertigter Mängelrüge werden die Mängel in angemessener Frist behoben, wobei der Auftraggeber dem Auftragnehmer alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglicht. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit gem. § 924 ABGB gilt als ausgeschlossen.

 

Korrekturen und Ergänzungen, die sich bis zur Übergabe der vereinbarten Leistung aufgrund organisatorischer und programmtechnischer Mängel, welche von Farmdok zu vertreten sind, als notwendig erweisen, werden kostenlos von Farmdok durchgeführt.

 

Kosten für Hilfestellung, Fehldiagnose sowie Fehler- und Störungsbeseitigung, die vom Nutzer/Kunden zu vertreten sind sowie sonstige Korrekturen, Änderungen und Ergänzungen werden von Farmdok gegen Berechnung durchgeführt. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, wenn Programmänderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vom Kunden/Nutzer selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind.

 

Ferner übernimmt Farmdok keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderter Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen und Parameter, Verwendung ungeeigneter Organisationsmittel und Datenträger, soweit solche vorgeschrieben sind, anormale Betriebsbedingungen (insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen) sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind.

 

Für Programme, die durch eigene Programmierer des Kunden/Nutzers bzw. Dritte nachträglich verändert werden, entfällt jegliche Gewährleistung durch den Auftragnehmer.

 

Soweit Gegenstand die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Programme ist, bezieht sich die Gewährleistung auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.

 

Gewährleistungsansprüche verjähren in sechs (6) Monaten ab erstmaliger Verwendung der erworbenen Farmdok Services

 

10. Haftung

Der Service von Farmdok wurde entsprechend aktuell gültigem, österreichischem Recht sowie nach guter landwirtschaftlicher Praxis nach bestem Wissen und Gewissen entwickelt. Für die Richtigkeit und Korrektheit der Ergebnisse ist der Kunde letztlich selbst verantwortlich. Farmdok haftet deshalb nur für von Farmdok nachweislich verschuldete Schäden und nur im Falle groben Verschuldens. Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Auftragnehmer beigezogene Dritte zurückzuführen sind.

 

Die Haftung für mittelbare Schäden – wie beispielsweise entgangenen Gewinn, Kosten die mit einer Betriebsunterbrechung verbunden sind, Datenverluste oder Ansprüche Dritter – wird ausdrücklich ausgeschlossen.

 

Schadensersatzansprüche verjähren nach den gesetzlichen Vorschriften, jedoch spätestens mit Ablauf eines Jahres ab Kenntnis des Schadens und des Schädigers.

 

Sofern Farmdok den Gegenstand unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusam-menhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entste-hen, tritt Farmdok diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vor-rangig an diese Dritten halten.

 

11. Datenschutz, Geheimhaltung

Farmdok verpflichtet alle Mitarbeiter, die Bestimmungen gemäß §15 des Datenschutzgesetzes einzuhalten. Weitere Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen sie den Datenschutzhinweisen veröffentlicht auf www.farmdok.com.

 

12. Schlussbestimmungen

Wenn Sie einen Farmdok Service nutzen oder E-Mails, Textnachrichten oder andere Mitteilungen von Ihrem Computer oder Ihrem mobilen Gerät an uns senden, kommunizieren Sie mit uns elektronisch. Wir werden mit Ihnen auf verschiedene Art und Weise elektronisch kommunizieren, z.B. über E-Mail, Textnachrichten, In-App Push Nachrichten oder auch durch die Veröffentlichung elektronischer Nachrichten oder sonstiger Kommunikation auf unserer Webseite oder im Rahmen anderer Farmdok Services, wie etwa den Farmdok Systemnachrichten.

 

Wir behalten uns vor, Änderungen und Ergänzungen an diesem Vertrag vorzunehmen, um z.B. Anpassungen an geänderte rechtliche Rahmenbedingungen vorzunehmen oder neue Leistungen zu integrieren. Alle Entwicklungen und Adaptionen der Farmdok GmbH – neue Funktionen, Ressourcen etc. – unterliegen den jeweils geltenden AGB.

 

Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen in allen Fällen bei sonstiger Rechts-unwirksamkeit der Schriftform (in elektronischer Form z. B. als E-Mail). Die Änderungen wer-den wirksam, wenn Sie nicht innerhalb einer Frist von 14 Tagen (einlangend) schriftlich dagegen Einspruch erheben. Wir werden Sie auf Änderungen der AGB sowie auf Ihr Einspruchsrecht schriftlich hinweisen. Bei Unterlassung eines Widerspruchs fassen wir Ihre Weiternutzung von Farmdok nach Änderungen jedenfalls als Zustimmung zu diesen Änderungen auf. Die aktuellen AGB können jederzeit unter www.farmdok.com/agb/ eingesehen werden.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so berührt dies nicht die Gültigkeit des restlichen Vertragsinhaltes. Ungültige Bestimmungen des Vertrages sind durch solche zu ersetzen, die dem Vertragswillen der Parteien in wirtschaftlicher Hinsicht am ehesten entsprechen.

 

Sämtliche Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit der Vereinbarung unterliegen öster-reichischem Recht, unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und kollisionsrechtlicher Bestimmungen. Ausschließlicher Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St.Pölten.

 

Zuletzt aktualisiert am 19.02.2016

 

 

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